Quellen und Quellenarten
Welche Quellen in die Auswertungen eingehen, aus welchen Websites sie stammen, wie sie gekennzeichnet sind und wie Sie eine Angabe zurückverfolgen.
Jede inhaltliche Aussage dieses Angebots ist an eine Quelle gebunden. Diese Seite erklärt, welche Arten von Quellen verwendet werden, woher sie stammen und woran Sie im Beitrag erkennen, worauf sich eine Angabe stützt.
- verschiedene Quellen
- 389
- Websites
- 190
- Abrufzeitraum
- 24.09.2026 bis 23.10.2026
Quellenarten
- Herstellerangaben. Datenblatt, Handbuch, Produktseite des Herstellers. Die genaueste Quelle für Maße, Werkstoffe und Ausstattung — und zugleich die mit dem größten Eigeninteresse.
- Normen. Herangezogen werden Titel, Anwendungsbereich und frei zugängliche Angaben. Kostenpflichtige Normtexte werden nicht beschafft; wo eine Norm nur dem Titel nach verwendet wird, steht das dabei.
- Unabhängige Prüfungen und Fachliteratur. Prüfberichte von Verbraucherorganisationen und Behörden, wissenschaftliche Übersichtsarbeiten, sofern öffentlich zugänglich. Sie wiegen schwerer als Herstellerangaben, sind aber selten vollständig.
- Gesetze und Behördenpapiere. Wo eine Rechtslage oder eine amtliche Empfehlung den Kauf berührt, wird sie am Original gelesen, nicht an einer Zusammenfassung.
- Handelsangaben. Angaben von Händlern, soweit sie über die Herstellerangabe hinausgehen. Sie sind die unzuverlässigste Quelle und werden nur genutzt, wenn keine bessere vorliegt — dann aber als solche gekennzeichnet.
Die häufigsten Websites
Aus diesen Websites stammen die Quellen, die in den meisten Beiträgen vorkommen. Gezählt ist, in wie vielen Beiträgen eine Website als Quelle erscheint.
| Website | Beiträge |
|---|---|
| dinmedia.de | 20 |
| iso.org | 13 |
| gesetze-im-internet.de | 9 |
| verbraucherzentrale.de | 8 |
| seikowatches.com | 7 |
| test.de | 7 |
| webstore.ansi.org | 7 |
| de.citizenwatch.eu | 6 |
| gewerbeaufsicht.niedersachsen.de | 6 |
| it-recht-kanzlei.de | 6 |
| lufthansa.com | 6 |
| pmc.ncbi.nlm.nih.gov | 6 |
Was nicht als Beleg zählt
- Kundenrezensionen. Sie können als Hinweis auf eine Gegenprobe erscheinen, etwa wenn ein Käufer ein Maß nachgemessen hat, begründen aber keinen Wert.
- Pressemeldungen und Zusammenfassungen, deren Original sich nicht finden lässt.
- Werbeaussagen eines Angebots über sich selbst, solange nichts sie stützt.
Kennzeichnung im Beitrag
Am Ende jedes Beitrags steht eine Quellenliste mit Bezeichnung, Link und Abrufdatum. Werte, die nicht aus einer Quelle stammen, sondern errechnet wurden, sind im Text als Ersatzwert ausgewiesen und tragen ihre Rechengrundlage bei sich. Das Verfahren dahinter steht in der Methodik.
Eine Angabe zurückverfolgen
- Im Beitrag die Stelle suchen, an der die Angabe steht; meist ist die Quelle dort genannt.
- In der Quellenliste am Ende den Eintrag mit Link und Abrufdatum öffnen.
- Die Angabe in der Quelle suchen. Hat sich die Quelle seit dem Abruf geändert, gilt das Abrufdatum als Stand der Auswertung.
- Stimmt etwas nicht, den Fehler über die Kontaktseite melden.
Wenn eine Quelle verschwindet
Quellen im Netz verschwinden. Das Abrufdatum hält fest, worauf sich die Angabe zum Zeitpunkt der Auswertung stützte. Fällt eine Quelle dauerhaft aus und lässt sich die Angabe nicht anderweitig belegen, wird die Angabe entfernt — nicht der Beleg.